HINWEISGEBERSYSTEM

Seit Ende 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft getreten.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben.
Es hilft Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument.

Wie kann eine Meldung erfolgen?

Per Post:
Meyer Drehtechnik GmbH
Meldestelle Hinweisgeber
Industriestraße 5
09496 Marienberg

Per E-Mail:
meldestelle(at)meyer-drehtechnik.de

 

Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Person Zugriff auf die eingehenden Meldungen hat.

Für die Meyer Drehtechnik GmbH wurde Frau Nadja Hahn geschult und zur Meldestellenbeauftragten gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ernannt.